Ein Berliner Testament wird gemeinschaftlich erstellt

Das so genannte Berliner Testament ist die am häufigsten genutzte Art des Ehegatten Testaments. Die Ehegatten wollen mithilfe des Berliner Testaments die gegenseitige Versorgung sichern. In dieser Testamentsformulierung setzen sie sich wechselseitig als Alleinerben ein. Sie ordnen also an, dass nach dem Ableben des einen, der andere Ehegatte allein über den Nachlass verfügen soll. Erst wenn dieser verstirbt, soll das gemeinsame Vermögen an einen oder mehrere Schlusserben fallen. Dieser oft benannte Dritte sind in aller Regel die gemeinsamen Abkömmlinge.

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Erstellt am Donnerstag 5. August 2010
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