Ein Berliner Testament wird gemeinschaftlich erstellt

Das so genannte Berliner Testament ist die am häufigsten genutzte Art des Ehegatten Testaments. Die Ehegatten wollen mithilfe des Berliner Testaments die gegenseitige Versorgung sichern. In dieser Testamentsformulierung setzen sie sich wechselseitig als Alleinerben ein. Sie ordnen also an, dass nach dem Ableben des einen, der andere Ehegatte allein über den Nachlass verfügen soll. Erst wenn dieser verstirbt, soll das gemeinsame Vermögen an einen oder mehrere Schlusserben fallen. Dieser oft benannte Dritte sind in aller Regel die gemeinsamen Abkömmlinge.

Welchen Zweck hat das Berliner Testament?

Wie vorher schon erwähnt wollen die Ehepartner sich aus Versorgungsgründen gegenseitig und alleine beerben. Hierbei wird gleichzeitig das Pflichtteilsrecht der Kinder beim ersten Erbfall des Elternteils ausgeschlossen.

Dies kommt eigentlich einer Enterbung der Kinder gleich. Man muss hierzu allerdings wissen, dass Pflichtteilsberechtigte trotzdem auch beim ersten Erbfall – und diesen stellt bereits das Ableben des ersten Ehegatten dar – ihren Pflichtanteil trotzdem einfordern können.

Was kann ich zusätzlich bestimmen im Berliner Testament?

Damit die Kinder von der Forderung auf den Pflichtteil abgehalten werden, kann das Berliner Testament durch eine Pflichtteilsklausel erweitert werden. In dieser Klausel wird von den Ehegatten darauf hingewiesen, dass die Berechtigten bei Forderungen im ersten Erbfall in der Folge auch beim zweiten von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Zum Schutz, dass Kinder bei der Beachtung der Klausel nicht benachteiligt werden, kann ebenso eine Wiederverheiratungsklausel in das Berliner Testament aufgenommen werden. Hierin wird angeordnet, dass bei einer erneuten Heirat des Überlebenden der Erbfall im Nachhinein eben doch sofort eintritt.

Ein Kommentar zu “Ein Berliner Testament wird gemeinschaftlich erstellt”

  1. Thomas Papenmeier sagt:

    Zu beachten ist, dass das Berliner Testament bei größeren Nachlässen zu erbschaftsteuerlichen Nachteilen führt.

    Die Pflichtteilsstrafklausel und die Wiederverheiratungsklausel führen zu einer konstruktiven Nacherbfolge, die weitere Probleme mit sich bringt.