Geht mit Sommerreifen im Winter der Versicherungsschutz verloren?‎

In wenigen Wochen ist es wieder soweit, der erste Frost kommt und somit beginnt für Autofahrer die schlimmste Jahreszeit. Glatteis und Schnee wechseln sich nun ab und erschweren einem das Leben auf den Straßen. Deshalb sollte ein Jeder, insbesondere Berufspendler, die mit dem Auto unterwegs sind, sich jetzt schon Gedanken um Winterreifen machen.

Denn nur wer mit guten Winterreifen ausgestattet, die Straßen befährt, begibt sich nicht in die heikle Situation, sich und andere rücksichtslos großer Gefahren auszusetzen.

Denn im vergangenen November hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die besagt, dass man bei Schnee- und Eisglätte nur noch mit so genannten M + S Reifen die Fahrbahn nutzen darf. Der Gesetzestext aus § 2 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung wurde dahingehend geändert, dass ein Fahrzeug im Winter bzw. bei Schnee- und Eisglätte immer entsprechende Reifen genutzt werden müssen. Welcher Kraftfahrer sich daran hält, muss mit einer Geldbuße von 40,00 € und einen Punkt in dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Weiter kann damit gerechnet werden, dass im Falle einer Behinderung durch Sommerreifen, die Bußgelder erheblich höher ausfallen und der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht mehr greift.

Das bedeutet im einzelnen Fall, dass im Schadensfall, die Versicherung nicht bereit ist, diesen Schaden zu übernehmen, da sich nachweislich nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten wurde. Wer hier immer noch meint, dass das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee- und Glatteis nur eine Banalität darstellt, der wird spätestens dann eines besseren belehrt, wenn er tatsächlich in einem Unfall verwickelt ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Fahrer mit den Sommerreifen oder der andere Verkehrsteilnehmer, die Schuld an dem Unfall trägt. Maßgeblich ist, dass der Fahrer mit den Sommerreifen, sich tatsächlich nicht hätte auf der eisglatten Straße aufhalten dürfen. Somit trägt er zumindest eine gehörige Mitschuld und die Versicherung zahlt weder von der gegnerischen Seite die Kosten am eigenen Fahrzeug, noch zahl die eigene Versicherung. Deshalb lohnt es sich jetzt schon mit Winterreifen zu beschäftigen und von Oktober bis Ostern, diese auch am Fahrzeug anzuwenden.

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